Neu aufgenommen: Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Anpflanzung heimischer Bäume
Gute Nachrichten für Umwelt und Klima: Auch in diesem Jahr werden für die Bürger:innen in der Gemeinde Wallenhorst Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Die neue Richtlinie tritt ab dem 15. April 2024 in Kraft. Nach der sehr guten Resonanz im vergangenen Jahr wurde im Rat der Gemeinde einmütig ein neuer Fördertopf beschlossen – mit einem Budget von 80.000 € – in gleicher Höhe wie in 2023.
Gefördert werden ab April 2024 (in Klammern die Fördersummen) folgende Maßnahmen:
- den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen (einmalig 300 €, max. 30% der anfallenden Kosten)
- den Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen (100 € Festbetrag)
- die Anschaffung eines Lastenfahrrads (einmalig 500 €, max. 50% der Anschaffungssumme)
- stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (einmalig 500 €)
- steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke) mit der max Wechselrichterleistung wie sie gesetzlich festgelegt ist (200 € max., 30 % des Anschaffungspreises)
- den Einbau einer Zisterne (je nach Fassungsvermögen 250 bis max. 500 €)
- den Einbau einer Rigole (einmalig 500 €)
- die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen (je nach Fläche und Begrünungsarten mit max. 500 €, mit gebietseigenen Arten bis 750 €)
- die Entsiegelung von Flächen (20 € pro Quadratmeter, max. 1.000 €)
- die Neuanpflanzung von heimischen Bäumen (max. 100 € bzw. max. 50% der Anschaffungskosten pro Baum, insgesamt 500 €)
Neu ist die Förderung für die Anlage von Fassadenbegrünungen. Diese wird „bodengebunden“ mit 10 Euro pro Quadratmeter, maximal aber mit 500 Euro pro Wand unterstützt. Mögliche Pflanzen wären Weinrebe, Efeu, Wilder Wein, Waldrebe, Geißblatt und Schlingknöterich.
Eine Fassadenbegrünung im Sinne des Förderprogramms stellen auch Spalierobstbäume, Hainbuchen, Linden oder andere heimische Gehölze dar. Auch für diese kann unter Beachtung bestimmter Kriterien eine finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Hilfen gibt es zudem für die Entsiegelung von Flächen, verbunden mit einer Umwandlung in Vegetationsflächen oder in eine wasserdurchlässige Fläche.mBei der Entsiegelung muss es sich laut Gemeinde um ein freiwilliges Projekt der Antragsteller handeln. Die besagte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden, alles Niederschlagswasser muss versickern können. Es darf sich außerdem nicht um den Rückbau eines Schottergartens handeln.
Neu aufgenommen wurde auch die Neuanpflanzung von heimischen und standortgerechten Bäumen, die ebenfalls demnächst als förderungswürdig gilt. Für bis zu fünf Bäume, die freiwillig angepflanzt werden, kann eine Förderung beantragt werden. Es besteht die Verpflichtung, den Baum mindestens 20 Jahre zu erhalten.
Ausblick 2024 – Erneuerbare Energien in der Gemeinde
Viele Bürger:innen in der Gemeinde haben oder sind dabei in erneuerbare Energien (Wärmepumpen, Solarthermie, PV-Anlagen) zu investieren. Diese Investitionen werden seit dem 1.1.20924 durch das Gebäudeenergiegesetz gefördert, von bis zu 30 % bis zu max. 70 % Förderung sind möglich. Wir haben uns von Bündnis 90 / Die Grünen mit einigen ortsansässigen Installateuren und Projektierern solcher Anlagen ausgetauscht. Dort herrscht ist einstimmiger Tenor: Diese Firmen haben gut zu tun in Wallenhorst, es sind viele Nachfragen und Aufträge für den Einbau von Photovoltaik, Solar und Wärmepumpen sowie den Austausch der Heizungen für mehr Energieeffizienz vorhanden.
Wir hoffen, dass allen aufgeregten Diskussionen und den dargestellten negativen Szenarien zum Trotz sich die Bürger:innen über die Sinnhaftigkeit, die Kostenersparnisse von energieeffizienten Anlagen für den Strom- und Wärmeverbrauch weiter informieren und im Rahmen eigener Möglichkeiten auch umsetzen. Ein weiterer Baustein zur Unterstützung bildet auch die Förderung der Gemeinde Wallenhorst für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen.
Wir werden uns in 2024 vor allem weiter mit dem Thema kommunale Wärmeplanung auseinandersetzen. Dabei steht für uns auch die verlässliche weitere Information der Bürger:innen in der Gemeinde im Fokus. Die Planung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung soll den Bürgern helfen, Geld zu sparen und sie zum einen vor schwankenden Energiepreisen zu schützen und zum anderen auch die Umwelt zu schützen.
Verschwenden wir Energie, so verschwenden wir damit auch Geld. Erneuerbare und kosteneffiziente Heiz- und Energiesysteme müssen sich im Wettbewerb behaupten: Und das können sie!
Alexander Strehl
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Wallenhorst