Der Bürgermeister der Gemeinde Wallenhorst hat einem privaten Unternehmen die Befugnis erteilt, für die Dauer von – zunächst – einem Jahr zwei Strassen in Hollage, die Egbers- und Fiestelerstrasse, zu sperren, um ein privates Bauvorhaben – ehemals Gaststätte Strössner und die Festwiese – zu ermöglichen. Gleich zwei öffentliche Straßen werden für mindestens ein Jahr ihrem Zweck, den Verkehr abzuwickeln, fast vollständig entzogen. Für einen solchen Eingriff in die Rechte der Bürger und Steuerzahler bedürfte es einer Begründung, die nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich ist. Die Bauleitung begründet ihren Antrag und dessen Genehmigung damit, dass zwei Kräne nicht auf dem Baugrundstück selbst aufgestellt werden und alle angelieferten Materialien nur auf der Strasse gelagert werden könnten. Das kann die erteilte Genehmigung niemals rechtfertigen. Ein Bauherr hat sein Bauvorhaben ohne die vollständige Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen zu planen. Keinesfalls darf er davon ausgehen, dass zur Errichtung diese Flächen genutzt werden dürfen, weil er das gesamte Grundstück überbaut und deshalb keine Flächen für Maschinen und Materialien zur Verfügung hat. Er hat selbst für die Organisation und die Abläufe Sorge zu tragen.
Wenn Straßenraum ausnahmsweise für einen kurzen und überschaubaren Zeitraum abgesperrt werden, ist das ok, nicht aber für einen Zeitraum von einem Jahr und – absehbar – mehr.
Die angesprochene Verwaltung hatte zugesagt, eine Lösung finden zu wollen. Geschehen ist nichts. Es wird wohl nicht anders gehen, als dass die Bürger das Verwaltungsgericht anrufen und sich ihre Nutzungsrechte zurückholen.
Rüdiger Schulz
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