Für viele Eltern und ihre Kinder ist die geplante Einführung von Schulbezirken in der Gemeinde gerade ein Thema, welches den Puls berechtigt steigen lässt. In welche Schule kann mein Kind gehen, sind die Freundinnen und Freunde dort auch, wie sieht der Schulweg aus?
Auch der ganz rechte Rand hat inzwischen das Thema entdeckt und Rot / Grün in Hannover dafür verantwortlich gemacht. Nun ja, dass Gesetz zur Einführung von Schulbezirken besteht allerdings schon seit mehreren Jahrzehnten, da sollen wohl eher die Ängste der Eltern instrumentalisiert werden.
Fakten: Die Einführung von Schulbezirken ist schon lange im Gesetz und wird auch in anderen Bundesländern vollzogen (ja, selbst in Bayern). Somit ist die Gemeinde Wallenhorst angehalten worden, dieses Gesetz auch umzusetzen (und dem wird die Fraktion der Grünen auch zustimmen). Es sind aber eine ganze Reihe an möglichen Ausnahmen bei der Wahl einer Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks vorgesehen bzw. erlaubt. Diese Ausnahmen können von der Gemeinde per Satzung übernommen werden. Im aktuellen Vorschlag der Verwaltung fehlen diese jedoch leider, somit werden wir dem auch nicht zustimmen.
Im Rahmen eines Antrags werden wir stattdessen fordern, dass alle erlaubten Ausnahmen in die Satzung zwingend aufgenommen werden. Nach dem jetzigen Stand bedeutet das für alle Kinder der Gemeinde, dass ein Besuch der favorisierten Grundschule möglich wird (auch in den Grenzbereichen z. B. „Am Gruthügel“ oder in Hollage Ost).
In wie weit grundsätzlich das Thema Schulbezirke sinnvoll ist, kann sicher diskutiert werden. Da ist aber statt der Kommune vor Ort wirklich die jeweilige Landesregierung in der Pflicht. Wir hier vor Ort haben jetzt aber dafür zu sorgen, dass betroffenen Kindern und Eltern eine befriedigende Lösung geboten wird.
Lili Sasse, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Gemeinde Wallenhorst
Mario Wöstmann, Vorstand Bündnis 90 / Die Grünen Ortsverband Wallenhorst
PS: In der Ratssitzung am 04.07.2023 hat unserer Fraktion der Einführung von Schulbezirken zugestimmt. In den Grenzbereichen der einzelnen Bezirke sind Wahlrechte der Eltern festgeschrieben worden, so dass Härtefälle vermieden werden und Kinder auf die Schule ihrer Wahl gehen können.
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