„A33-Planung verstößt gegen Gesetze“
Prof. Dr. iur. Groß (Schwerpunkt u. a. Planungs- und Umweltrecht) erläutert juristische Argumente
Neue Argumente gegen einen Bau der A33 zwischen Belm und Bramsche erläuterte der Osnabrücker Jura-Professor Thomas Groß anlässlich eines Ortstermins „Am Roten Hügel“ in Icker, zu dem die Grünen eingeladen hatten.
„Der Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsentwurf enthält keinerlei Aussagen über die Auswirkungen des Neubaus auf die Treibhausgasemissionen“, stellte Groß fest. Das werde jedoch seit 2017 mit der Anlage 4 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt.
„Verstoßen wird mit den Planungen außerdem gegen die umfassende Berücksichtigungspflicht des Klimaschutzes“, so Groß. Seit Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes (KSG) 2019 müssten die deutschen Planungsbehörden die Klimaverträglichkeit von Infrastrukturmaßnahmen prüfen.
Bei einer Bundesfernstraße handele es sich um eine Investition im Sinne des § 13 Abs. 2 KSG, so dass auch eine Prüfung notwendig sei, ob es Alternativen gegeben hätte, mit denen die Klimaschutzziele besser erreicht werden könnten. In keinem Fall führe der Neubau zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.
Der Neubau von Straßen führe nicht nur zur Verlagerung von Verkehr, sondern auch zu einer Gesamtzunahme. „Auch für die A 33 neu sind die prognostizierten Verkehrsmengen größer als die Entlastungen auf der A 1, der A 30 und den weiteren Straßen“, erklärte Groß.
Neue emissionsarme Antriebe könnten diese Einschätzung nicht ändern, weil ihr Anteil auf absehbare Zeit gering bleiben werde. Auch die Baumaßnahme selbst bringe eine Steigerung der Treibhausgasemissionen mit sich.
In der Abwägung über Vor- und Nachteile des Projektes nach dem Fernstraßengesetz müsse der Klimaschutz im Hinblick auf seine überragende Bedeutung mit einem hohen Gewicht berücksichtigt werden. Seine besondere Gewichtung ergebe sich unmittelbar aus Art. 20a des Grundgesetzes, weil der Klimawandel auch in Deutschland das Leben und die Gesundheit von Millionen Menschen gefährde, aus dem Pariser Abkommen und jetzt auch aus dem nationalen Klimaschutzziel.
„In jedem Fall liegt ein offensichtlicher Abwägungsfehler vor, wenn dieser überragend wichtige Aspekt bei der Gesamtbewertung von Vor- und Nachteilen des Projekts gar nicht berücksichtigt wird“, fasste Groß zusammen. Da die Auswirkungen des Vorhabens auf die Treibhausgasemissionen jedoch bisher gar nicht ermittelt worden seien, könne keine ordnungsgemäße Abwägung erfolgen. Dieser Fehler sei auch offensichtlich und ergebnisrelevant im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Folglich müsse der Entwurf zurückgezogen werden.
Der Belmer Grünen-Fraktionsvorsitzende Günther Westermann und der Wallenhorster Grünen-Sprecher Manfred Wellmann dankten Groß für die fachliche Unterstützung. Noch bis zum 3. Februar bestehe die Möglichkeit, diese Argumente bei Einwendungen gegen die A33-Planungen zu berücksichtigen.
Text: Johannes Bartelt