Novellierung Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

Sperriger Name, sperriger Inhalt, für die demokratische Mitbestimmung vor Ort aber von großer Bedeutung.
Worum geht es? Die Koalition aus SPD / CDU im niedersächsischen Landtag möchte durch eine Veränderung des o. g. Gesetzes die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien der Kommunen auf einer anderen Grundlage berechnen (für weitergehend Interessierte nach D´Hondt statt Hare-Niemeyer). Vermeintlich kleinere Parteien und Wählergruppen (in unserer Gemeinde somit aktuell die FDP und die Grünen) werden in den Ausschüssen tendenziell weniger (bis keinen) Sitze erhalten als die prozentuale Menge der Wähler:innen Stimmen ergibt. Umgekehrt wird der Anteil „großer“ Parteien begünstigt. Der Wille der Wähler:innen wird somit verzerrt, da nicht mehr alle Argumente und Ideen in den Ausschüssen zu beispielsweise Finanzen oder Kindergärten, Schulen und Bildung abgebildet werden.
Auch wenn FDP und Grüne aufgrund der Steigerungen in ihren Wahlergebnissen inzwischen sogar profitieren können (z. B. Stadt Osnabrück), lehnen wir diese Änderung ab. Denn es wird in die Erfolgswertgleichheit (jede Stimme ist gleich viel Wert) der Wähler:innen eingegriffen und die Chancengleichheit politischer Parteien / Wählergruppen beeinträchtigt. Wir plädieren für eine Ablehnung dieses Gesetzesvorhaben und eine Umstellung auf das allseits als mathematisch gerecht anerkannte Sitzzuteilungsverfahren „Sainte-Lague-Schepers“ vorzunehmen. Dieses wird bereits seit 2009 bei Bundestagswahlen angewendet.

Rüdiger Schulz, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen Gemeinderat Wallenhorst
Mario Wöstmann, Vorstand Bündnis 90 / Die Grünen Ortsverband Wallenhorst

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