Fördertopf für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen erhöht – Balkonkraftwerke werden gefördert

Alexander Strehl (Gemeinderat Mitglied Bündnis 90 / Die Grünen); Foto: Mario Wöstmann

Die Verteuerung der Energie, Klimawandel  – alles Themen, die auch in unserem Alltag präsent sind. Als Reaktion auf steigende Energiepreise sowie die Forcierung des Klimaschutzes hat sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Wallenhorst für eine Anpassung der Förderrichtlinien für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und Erhöhung der Fördersummen eingesetzt.  Bei den Beratungen zum Haushalt 2023 haben wir eine Erweiterung des Förderkatalogs sowie eine Erhöhung des Fördervolumens vorgeschlagen. Der Fördertopf hat aktuell ein höheres Volumen von 80.000 €, mit deutlich grüner Handschrift. Auch die anderen Ratsfraktionen haben mit Vorschlägen in der Debatte die Neujustierung mitgetragen. Das ist gut im Sinne des Klimaschutzes für die Gemeinde Wallenhorst – wir begrüßen die Einigkeit in diesem Punkt.

Die am meisten nachgefragte Fördermaßnahme zuletzt waren die stationären Batteriespeichersysteme. Wir erhoffen uns insbesondere durch die Aufnahme der Förderung von Balkonkraftwerken eine gute Verteilung des Fördervolumens, denn auch Mieter:innen können Anträge für derartige Anlagen stellen.

Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die ab dem 1.4.2023 in Kraft treten (in Klammern fett gedruckt die Neuerungen/Veränderungen bei den Zuschüssen):

  • der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen (Erhöhung von 200 € auf 300 €, max. 30 % der Anschaffungskosten)
  • der Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen (von 70 € auf 100 €)
  • die Anschaffung eines Lastenfahrrades (500 €)
  • stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (500 €)
  • steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke) – (Neu: 300 €, max. 30% der Anschaffungskosten)
  • der Einbau einer Zisterne (2 – 5 m2 mit 250 €, über 5 m2 mit 500 €)
  • der Einbau einer Rigole sowie (500 €)
  • Anlage von Dachbegrünungen (10 € pro qm, max 500 €, mit gebietseigenen Arten 20 € pro qm, max. 750 €)

Neu und deshalb wichtig zu wissen

Bevor sie eine Maßnahme umsetzen, ist der Antrag für die genannten Maßnahmen vor Bau- bzw. Anschaffungsbeginn zu stellen. Die Zuwendung selbst wird erst nach vollständigem Einbau oder der vollständigen Anschaffung gewährt. Die Bewilligung wird also ab dem 1.4.2023 zukünftig immer im Vorfeld erteilt.
Erst dann kann man die beantragte Maßnahme durchführen. Man hat nach Bewilligung des Zuschusses vier Wochen Zeit, um den Auftrag zu erteilen bzw. die Bestellung der Anschaffung nachzuweisen.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sollen unterstützen und bilden einen Baustein auf dem Weg zur Energiewende und mehr Klimaschutz. Alle Maßnahmen und vor allem die eigenen Aktivitäten der Bürger:innen sind wertvoll. Wir werden schauen, wo weitere Fragen entstehen, wo Unklarheiten bei der Umsetzung vorhanden sind und wo weiterer Erklärungsbedarf besteht. Jede Einzelne, jeder Einzelne mag sich vielleicht doch an mancher Stelle beim Thema Energiewende (heraus)gefordert sehen beim technischen Verständnis der Umsetzung und hier gilt es, mittels gezielter Informationen das Ganze zu flankieren. Zudem werden wir uns auch dafür einsetzen, den Fördertopf bei Nachfrage und Bedarf weiter zu befüllen oder auch mit weiteren geeigneten Maßnahmen zu ergänzen.
Im Moment sehen wir gespannt darauf, wie die Bürger:innen die neuen Förderungen für Umwelt- und Klimaschutz in der Gemeinde Wallenhorst in Anspruch nehmen werden.

Alexander Strehl
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Wallenhorst